Rechtsprechung
AG Waldshut-Tiengen, 10.04.1987 - 3 C 555/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit derÜbertragung der Räumpflicht auf die Straßenanlieger durch gemeindliche Verordnung; Beurteilung der Ursache eines Sturzes auf der glatten Straße neben dem nicht geräumten Gehweg; Verschulden des Anliegers bei Einwirkung der Gemeinde auf die geräumte ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht [Räum- und Streupflicht] heraus entstandenen Unfall
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 863
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus AG Waldshut-Tiengen, 10.04.1987 - 3 C 555/86
In Anbetracht, daß kein Krankenhausaufenthalt und Bettlägrigkeit zu verzeichnen und keine bleibenden Unfallschäden zurückgeblieben sind und in weiterem Hinblick auf die Einkommensverhältnisse der Parteien (vgl. BGHZ 18, 149) erscheint dem Gericht ein Schmerzensgeld von 2000,- DM angemessen.
- LG Regensburg, 28.10.1988 - 1 O 1255/88 Es müßte aber dann ein zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Pflichtverletzung und dem Schadenseintritt bestehen (OLG Düsseldorf VersR 1988, 519 = NJW-RR 87, 863).